Allgemeine Geschäftsbedingungen  

Artikel 1  

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen mit METAPLEX N.V. (im Folgenden „METAPLEX“), sofern wir nicht ausdrücklich und schriftlich davon abweichen, und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem sie uns mindestens einmal zur Kenntnis gebracht wurden. Diese Bedingungen gelten als akzeptiert, auch wenn sie den eigenen allgemeinen oder besonderen Geschäftsbedingungen des Kunden widersprechen. In diesem Fall verzichtet der Kunde auf seine eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen, und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von METAPLEX haben stets Vorrang. Die Tatsache, dass eine bestimmte Vereinbarung von einer der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweicht, schließt die Anwendung der übrigen Bedingungen nicht aus.  

Artikel 2  

Alle Angebote von METAPLEX sind freibleibend und unverbindlich. Gleiches gilt für Bestellungen von Kunden. Ein Vertrag zwischen METAPLEX und dem Kunden kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch METAPLEX zustande. Die Auftragsbestätigung kann auch durch die Erfüllung des Vertrags durch METAPLEX erfolgen.  

Artikel 3  

Der Kunde ist verpflichtet, die von METAPLEX gelieferte Ware zum vereinbarten Zeitpunkt anzunehmen und den erforderlichen Platz zur Verfügung zu stellen, damit die Ware angeliefert werden kann. METAPLEX liefert die Ware stets „ab Werk” (Incoterm EXW) aus seinen Lagern. Der Transport der Ware erfolgt auf Risiko des Käufers, auch bei frachtfreier Lieferung. Die Art des Transports, der Versand und die Verpackung werden stets von METAPLEX bestimmt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die auf dem Frachtbrief angegebenen Mengen gelten als gelieferte Mengen. Der Käufer hat die Ware bei Lieferung unverzüglich zu prüfen und etwaige Fehlmengen und sichtbare Mängel unverzüglich vom Spediteur feststellen zu lassen und dem Spediteur den üblichen Vorbehalt zu machen. Sichtbare Mängel sind auf dem Lieferschein oder Transportdokument zu vermerken oder METAPLEX innerhalb von 3 (drei) Tagen schriftlich zu melden. Reklamationen wegen nicht sichtbarer Mängel sind innerhalb von acht Tagen per Einschreiben einzureichen. Die Verwendung der gelieferten Waren bedeutet deren unwiderrufliche Annahme. Eine mögliche Reklamation setzt die Zahlungsverpflichtung nicht aus. Rücksendungen an die Adresse von METAPLEX müssen frachtfrei erfolgen. Die angegebenen Lieferzeiten sind nur Richtwerte und für METAPLEX nicht bindend. Im Falle einer ungewöhnlichen Lieferverzögerung hat der Kunde jedoch das Recht, den Kauf per Einschreiben und ohne gerichtliche Intervention zu kündigen, sofern METAPLEX innerhalb einer Frist von einem (1) Monat nach einer formellen Inverzugsetzung per Einschreiben immer noch nicht geliefert hat. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf alle anderen Rechtsmittel und insbesondere auf das Recht auf Schadenersatz.  

Artikel 4  

4.1 Das Eigentum an den verkauften Waren geht erst dann auf den Kunden über, wenn dieser alle von METAPLEX gelieferten oder zu liefernden Waren vollständig bezahlt hat, einschließlich der Zahlung des vereinbarten Preises, der Kosten, Zinsen und etwaiger Entschädigungen. Bei Zahlung per Scheck oder Wechsel geht das Eigentum erst nach endgültiger Einziehung der Beträge über. Die Gefahr des Verlusts oder der Zerstörung der verkauften Waren trägt jedoch ab dem Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden vollständig dieser. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch für Waren, die Teil einer von METAPLEX erbrachten Dienstleistung sind.  

4.2 Bis zum vollständigen Eigentumsübergang der verkauften Ware an den Kunden ist es dem Kunden untersagt, die Vorbehaltsware als Zahlungsmittel zu verwenden, zu verpfänden oder mit einem Sicherungsrecht zu belasten. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Der Kunde verpflichtet sich, METAPLEX im Falle einer Zwangsvollstreckung oder Lagerung in einem nicht ihm gehörenden Raum zu informieren.  

Artikel 5  

5.1 Die vereinbarten Preise von METAPLEX verstehen sich ab Werk (Incoterm EXW). Alle Steuern, Zölle und/oder Abgaben jeglicher Art im Zusammenhang mit den gelieferten Waren oder deren Transport, einschließlich aller neuen Steuern, Abgaben oder sonstigen Zölle, gehen vollständig zu Lasten des Kunden. METAPLEX behält sich das Recht vor, die Preise durch einfache Mitteilung einseitig zu ändern, wenn die Marktbedingungen dies rechtfertigen. Sofern nicht anders vereinbart, ist METAPLEX jederzeit berechtigt, Teilrechnungen entsprechend dem Fortschritt der von METAPLEX ausgeführten Arbeiten und/oder gelieferten Waren zu stellen.  

5.2 Rechnungen von METAPLEX sind in Antwerpen (Wilrijk) zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu begleichen. Wenn mit dem Kunden besondere Bedingungen vereinbart wurden, die eine Ratenzahlung der ausstehenden Beträge ermöglichen, verliert der Käufer den Vorteil der Ratenzahlung, wenn er eine Rate nicht bezahlt, und der gesamte Betrag wird sofort fällig und zahlbar, einschließlich der vereinbarten Zinsen und der Strafklausel. Bei Nichtzahlung der Rechnung zum Fälligkeitstermin werden alle anderen noch nicht fälligen Forderungen gegen den Kunden von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung sofort fällig. In diesem Fall behält sich METAPLEX das Recht vor, die Ausführung aller laufenden Aufträge ohne vorherige Inverzugsetzung und ohne Entschädigung auszusetzen.  

5.3 Hat METAPLEX aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und/oder anderen erkennbaren Ereignissen zu irgendeinem Zeitpunkt Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden, behält sich METAPLEX das Recht vor, für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlung oder andere Sicherheiten zu verlangen. Ist der Käufer nicht in der Lage oder nicht bereit, eine Vorauszahlung zu leisten und/oder keine ausreichenden Sicherheiten zu stellen, hat METAPLEX das Recht, die gesamte Bestellung oder einen Teil davon zu stornieren, ohne dass METAPLEX zu Schadenersatz verpflichtet ist.  

5.4 Bei Nichtzahlung der Rechnung innerhalb der angegebenen Frist werden von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat auf den ausstehenden Rechnungsbetrag fällig, sowie eine pauschale Entschädigung in Höhe von 15 % des noch ausstehenden Betrags, unbeschadet des Rechts von METAPLEX, einen höheren Schaden geltend zu machen. Bis zur vollständigen Bezahlung behält METAPLEX ein Zurückbehaltungsrecht an allen Waren des Kunden, die sich in seinen Räumlichkeiten befinden, und ist bei Ausübung dieses Rechts berechtigt, Lagerkosten zu verlangen.  

5.5 Einwände gegen Rechnungen müssen innerhalb von acht (8) Tagen nach Erhalt der Rechnung per Einschreiben an die Adresse des Firmensitzes von METAPLEX unter klarer Angabe der Gründe für den Einwand geltend gemacht werden. Als Datum des Rechnungserhalts gilt das Rechnungsdatum zuzüglich eines Werktags. Die Beweislast für das Gegenteil liegt beim Käufer.  

5.6 METAPLEX ist jederzeit berechtigt, seine Forderungen gegen den Käufer ganz oder teilweise an Dritte abzutreten.  

Artikel 6  

6.1 Sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, wird davon ausgegangen, dass METAPLEX keine Kenntnis von der spezifischen Verwendung der gekauften Waren durch den Kunden hat und diese auch nicht berücksichtigt, sodass METAPLEX hierfür nicht haftbar gemacht werden kann.  

6.2 Die Produktion erfolgt gemäß den in der Branche geltenden Normen und Toleranzen. Diese sind auf Anfrage bei METAPLEX erhältlich. Mit der Erteilung eines Auftrags erklärt der Käufer, dass er diese Normen und Toleranzen kennt und akzeptiert.  

6.3 Die Haftung von METAPLEX für versteckte Mängel an den von METAPLEX gelieferten Waren beschränkt sich auf Mängel, die innerhalb von zwei (2) Monaten nach Lieferung der Waren auftreten. Versteckte Mängel müssen innerhalb von acht (8) Tagen nach ihrer Entdeckung per Einschreiben gemeldet werden.  

Artikel 7  

7.1 METAPLEX haftet nicht für Unfälle oder Schäden, noch für Verzögerungen, Unterbrechungen oder indirekte Schäden, die durch sichtbare oder unsichtbare Mängel der gelieferten Waren verursacht werden. METAPLEX haftet gegenüber dem Kunden auch nicht für schwerwiegende oder unbeabsichtigte Fehler, die seine Mitarbeiter, Angestellten oder Vertreter bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten begehen. METAPLEX haftet nur für Täuschung, Betrug und vorsätzliche Fehler.  

7.2 Sollten sich die von METAPLEX gelieferten Waren als mangelhaft erweisen, kann der Kunde lediglich die Reparatur oder den Ersatz der gelieferten Waren verlangen, ohne Anspruch auf irgendeine Form von Entschädigung zu haben. Die als Ersatz gelieferten Waren werden anteilig nach der Dauer der Arbeitszeit und der Dauer der Gewährleistung in Rechnung gestellt.  

Artikel 8  

Im Falle höherer Gewalt kann METAPLEX die Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen aussetzen oder sogar beenden, ohne dass der Käufer Anspruch auf Entschädigung hat. Führt eine grundlegende Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse dazu, dass die Erfüllung des Vertrags für eine der Parteien eine unzumutbare Belastung darstellt, beraten sich die Parteien, um gemeinsam eine angemessene Anpassung des Vertrags zu vereinbaren. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden ist von dieser Regelung ausgenommen.  

Artikel 9  

Die Vereinbarung zwischen METAPLEX und dem Kunden unterliegt belgischem Recht. Für alle Streitigkeiten, die sich aus der Vereinbarung ergeben, sind ausschließlich die Gerichte des Bezirks Antwerpen, Abteilung Antwerpen, zuständig.  

Anschrift des Sitzes der METAPLEX NV:  

METAPLEX NV Kernenergiestraat 51 B-2610 Antwerpen (Wilrijk) Belgien  

BTW: BE0446.273.937 Mail : sales@metaplex.be